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Wir stehen für Sie bereit

Akut- und Übergangspflege (AÜP) nach Spitalaufenthalt

Die Spitalaufenthalte werden immer kürzer. Besteht jedoch noch ein Bedarf an komplexer Pflege, welche über 24 Stunden hinweg geleistet werden muss, wird eine AÜP verordnet.

Dann haben Sie eine Akut- und Übergangspflege zu gut. Diese deckt während 14 Tagen, rund um die Uhr, Ihre Bedürfnisse an hochstehender Pflege und Behandlung ab. 

Oder möchten Sie nach einer Operation oder Therapie das Spital so schnell als möglich verlassen - sprechen Sie mit uns. Wir werden Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt aufnehmen und mit ihm den medizinisch vertretbaren Austrittstermin abklären.

Bei Akut- und Übergangspflege besteht kein Eigenanteil, die Kosten werden zwischen Krankenkasse und Kanton geteilt.